häufig gestellte Fragen
Hebammenhilfe
Ab dem Moment in dem Sie vermuten schwanger zu sein.
Ob sich ihre Vermutung bestätigt, kann auch eine Hebamme feststellen und einen Mutterpass ausstellen.
Nein, für Hebammenhilfe brauchen Sie kein ärztliches Rezept oder eine Bewilligung von der Krankenkasse. Die Leistungen stehen allen gesetzlich versicherten Frauen zu.
In den meisten Fällen wird Hebammenhilfe auch von privaten Versicherungen übernommen. Dies sollten Sie aber vor Beginn der Betreuung mit ihrer Versicherung klären. Manche Versicherungen schließen bestimmte Leitungen aus.
Ja, Sie müssen sich nicht auf eine Hebamme festlegen. Allerdings können bestimmte Leistungen wie z. B. Kurse nur einmal in der Schwangerschaft abgerechnet werden. Auch die Leistungen der Vorsorgeuntersuchungen im Mutterpass sind begrenzt und dürfen nicht beliebig oft von mehreren Hebammen erbracht werden. Sie können aber z. B. für die Vor- und Nachsorge eine andere Hebamme haben als zum Geburtsvorbereitungskurs.
Die Betreuung einer Hebamme können Sie bis 12 Wochen nach der Geburt in Anspruch nehmen. Zur Stillberatung und bis sie abstillen auch über diese Zeit hinaus.
Für jede Vorsorgeuntersuchung alle 2 bzw. 4 Wochen im Mutterpass sind 30 Minuten vorgesehen.
Zusätzlich kann täglich bis zu 90 Minuten Hebammenhilfe mit der Krankenkasse abgerechnet werden für Beratung und weitere Untersuchungen nach jeweiligem Bedarf der Situation.
Schwangerenvorsorge
Sobald Sie vermuten, schwanger zu sein, können Sie gerne einen Termin buchen. Sollten keine Termine frei sein und Sie benötigen aber dringend Gewissheit, schreiben Sie uns gerne eine Mail. Wir bemühen uns, schnell einen Termin für Sie zu finden.
Meist steht die Bestätigung der Schwangerschaft im Vordergrund. Dafür brauchen wir ein paar Informationen zu ihrer letzten Periode und ihrem bisherigen Zyklus. Wenn Sie es wünschen, können wir die Schwangerschaft per Ultraschallbild darstellen. Hierbei vermessen wir auch die Größe des Babys, um den Entbindungstermin genau bestimmen zu können.
Die Krankenkasse bezahlt Ihnen ein erstes Beratungsgespräch mit Leistungsauskunft. Hier können wir besprechen, welche Wünsche Sie für die Betreuung haben.
Ja, wir stellen einen Mutterpass aus mit allen notwendigen Blutwerten und Untersuchungsergebnissen. Dieser wird Sie dann die ganze Schwangerschaft begleiten.
Ja, das ist möglich, wenn Sie z. B. eine Vitalitätskontrolle in der Frühschwangerschaft oder eine Wachstumkontrolle per Biometrie des Kindes benötigen und ihre Hebamme dies nicht anbietet oder ihre Frauenarztpraxis im Urlaub ist.
Die Ultraschalluntersuchung zur Feststellung der Schwangerschaft oder zur notwendigen Verlaufskontrolle im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge wird Ihnen nicht in Rechnung gestellt.
Wir stellen Ihnen umgehend eine Bescheinigung nach Feststellung der Schwangerschaft aus. Diese kann bei ihrer Arbeitsstelle oder zur Beantragung des Mutterschaftsgeldes bei der Krankenkasse eingereicht werden.
In den allermeisten Fällen sind der Arbeitsplatz und die Art der Tätigkeit der Grund für ein Beschäftigungsverbot. Die Arbeitgeber müssen zwingend das Mutterschutzgesetz (z. B. keine Nachtarbeit) einhalten und für ihren Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Kann der Arbeitsplatz nicht umgestaltet werden, stellt der Arbeitgeber einen Antrag bei der Krankenkasse auf ein Beschäftigungsverbot. Dafür ist keine ärztliche Bescheinigung notwendig. Ein ärztlicherseits ausgestelltes Beschäftigungsverbot gibt es nur in wenigen Fällen. Wenn Gefahr für Mutter und Kind besteht auf Grund einer Komplikation im Schwangerschaftsverlauf oder bei chronischen Vorerkrankungen. Dieses ist unabhängig von der Art der ausgeübten Arbeit und kann auch vom Hausarzt oder der Hausärztin ausgestellt werden. Gerne geben wir Ihnen weitere Informationen dazu und helfen Ihnen weiter.
Es gibt auch in der Schwangerschaft die Möglichkeit für manche vom RKI empfohlenen Impfungen. Diese können Sie in Frauenarzt- oder Hausarztpraxen oder auch in manchen Apotheken bekommen.
Ja, das geht. Bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft ist nicht zwingend ein Termin in einer Frauenarztpraxis notwendig. Wir empfehlen Ihnen, in der 20. SSW einen Organultraschall bei Ihrem Baby in einer Praxis für Pränataldiagnostik machen zu lassen. Diesen müssen sie zwar teilweise selbst bezahlen, aber viele Krankenkassen bezuschussen das. Welche weiteren Untersuchungen für Sie notwendig und sinnvoll sein können, besprechen wir gerne persönlich.
Die Leistungen nach Mutterschaftsrichtlinien können Sie von verschiedenen Leistungserbringern durchführen lassen. Sie müssen sich nicht für eine ausschließliche Betreuung entweder bei der Hebamme oder in der Frauenarztpraxis entscheiden. Auch bei einer geteilten Betreuung werden die Leistungen von der Krankenkasse bezahlt, sofern sie nicht unnötigerweise doppelt erbracht werden. Hierfür haben wir für Sie eine Übersicht erstellt mit allen Leistungen nach Mutterschaftsrichtlinien. So haben Sie einen Überblick über alle Untersuchungstermine und können entscheiden, wie Sie es aufteilen möchten. Dieses besprechen wir gerne beim ersten Termin.
Geburt
Es wäre gut, wenn Sie sich bis 4 Wochen vor dem Entbindungstermins entschieden haben und sich dort anmelden.
So bald wie möglich. Es ist oft nicht einfach einen Platz in den überlasteten Geburtshäuser oder bei den wenigen Hausgeburtshebammen zu bekommen.
Wochenbett
Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit einer Hebamme auf.
Jede Hebamme hat ihr individuelles Angebot an Leistungen. Klären Sie was Sie in Anspruch nehmen möchten und können.
Für unterschiedliche Angebote, z.B. Vorsorge oder Kurse, können auch verschiedene Hebammen Leistungen erbringen. Besprechen Sie dies unbedingt mit den betreuenden Hebammen, um das Leistungskontingent der Versicherung nicht zu überschreiten.
Hebammen können generell eine Anfahrt von bis zu 25 km der einfachen Strecke mit der Versicherung abrechnen. Mit Begründung und im Vertretungsfall auch bis zu 50 km. Klären Sie dies im Vorfeld mit ihrer Versicherung.
Sollte Ihre eigene Suche nach einer Hebamme erfolglos sein, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt zur Hebammenzentrale Oldenburg auf.