häufig gestellte Fragen

Eltern werden ist eine Zeit der Veränderung und es kommen viele Fragen auf.

Es wäre gut, wenn Sie sich bis 4 Wochen vor dem Entbindungstermins entschieden haben und sich dort anmelden.

So bald wie möglich. Es ist oft nicht einfach einen Platz in den überlasteten Geburtshäuser oder bei den wenigen Hausgeburtshebammen zu bekommen.

Hebammenhilfe

Ab dem Moment in dem Sie vermuten schwanger zu sein.

Ob sich Ihre Vermutung bestätigt, kann auch eine Hebamme feststellen und einen Mutterpass ausstellen.

Nein, für Hebammenhilfe brauchen Sie kein ärztliches Rezept oder Bewilligung von der Krankenkasse. Die Leistungen stehen allen gesetzlich versicherten Frauen zu. 

In den meisten Fällen ja. Dies sollten Sie aber vor Beginn der Betreuung mit Ihrer Versicherung klären. Manche Versicherungen schließen bestimmte Leitungen aus. 

Ja, Sie müssen sich nicht auf eine Hebamme festlegen. Allerdings können bestimmte Leistungen wie z.B. Vorgespräche nur einmal in der Schwangerschaft abgerechnet werden. Auch die Leistungen der Vorsorgeuntersuchungen im Mutterpass sind begrenzt und dürfen nicht beliebig oft von mehreren Hebammen erbracht werden. Sie können aber z.B. für die Vor- und Nachsorge eine andere Hebamme haben als zum Geburtsvorbereitungskurs.  

Die Betreuung einer Hebamme können Sie bis 12 Wochen nach der Geburt in Anspruch nehmen. Zur Stillberatung und bis sie abstillen auch über diese Zeit hinaus.

Ich berate Sie gerne zu allen weiteren Fragen.